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ANLIEFERRICHTLINIEN

  1. ZWECK UND ZIEL

Einen schnellen Warenfluss kann man nur durch standardisierte Abläufe gewährleisten.

Unerwartete Situationen, Suche, Umpacken etc. kosten Zeit und Geld. Lesen Sie bitte sorgfältig unsere nachfolgende Vorgaben. Sollten diese nicht eingehalten werden, stellen wir Ihrem Haus die uns entstehenden Mehrkosten in Rechnung.

  1. ADRESSE UND ANLIEFERZEITEN

INUTEC s.r.o.
Milíkovská 1744
34901 STŘÍBRO
Česká Republika

Der Empfänger behält sich das Recht vor, die Anlieferadresse – unter Einhaltung der Bedingungen Absatz 2 dieser Richtlinie – zu ändern.

Warenannahmezeiten sind:
Montag – Donnerstag 08:00 – 11:00 und 12:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:00 und 12:00 – 14:00 Uhr

Anlieferungen außerhalb unserer festen Anlieferzeiten sind ausschließlich mit den nachstehenden Personen abzuklären und so dann zu akzeptieren:

1. m.benesova@rh-industrie.de
2. j.novotna@rh-industrie.de

  1. AVISIERUNG

Die Sendung ist spätestens bis 10:00 Uhr am Vortag (MO-FR) der Lieferung pro LKW mit vollständigen Angaben an folgende Personen zu avisieren:
1. m.benesova@rh-industrie.de
2. j.novotna@rh-industrie.de

Später avisierte Sendungen gelten als nicht avisiert.

Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Inutec Bestell-Nr.
  • Lieferantenadresse
  • Speditions-Kennzeichen
  • Anlieferungsdatum und Zeitrahmen
  • Anzahl der Paletten/Packstücke der Sendung
  • Vollständiger Lieferschein siehe Punkt 5.2.
  • Charge

Wir bitten, dass unsere Ware auf dem Fahrzeug frei zugänglich ist. Eine Umladung von Fremdware darf wegen möglicher Beschädigung nicht durch Mitarbeiter der Inutec s.r.o erfolgen.

Für evt. Wartezeiten bitten wir um Verständnis. Kosten für Wartezeiten, die durch nicht avisierte Sendungen entstehen, werden von Inutec nicht akzeptiert und übernommen.
Diese Regeln, mit der Ausnahme „Speditionsname/Kennzeichen und Anlieferzeit“, sind auch für Sendungen mit Lieferbedingung „ab Werk“ gültig.

Hinweis: Für nicht avisierte Sendungen behält Inutec sich vor, pro Sendung eine Gebühr von bis zu 100,-€ zu erheben und diese in Rechnung zu stellen.

  1. LIEFERBEDINGUNGEN

4.1. Verpackungsmaterialen

Alle Verpackungen müssen aus recyclingfähigen und umweltfreundlichen Materialien bestehen.

4.2. Palettierte Ware

  • Nur unbeschädigte Europaletten gem. DIN 14156-3 1,20 x 080 m sind zulässig.
  • Aufgrund des erhöhten Aufwandes bei der Sortierung, Verräumung und mit Rücksicht auf unsere Umwelt sind Einwegpaletten nicht erlaubt! Ausnahmen nur nach Freigabe durch den Einkauf gestattet.
  • Paletten werden 1 zu 1 getauscht. Bei jedem Eingang wird ein Palettenschein ausgestellt. Dieser gilt als Beleg fúr den Palettentausch bzw. für zukünftigen Austausch, wenn der Tausch beim Eingang nicht möglich war. Beim Folgetausch (Rückgabe/Abholung) Palettenschein vorlegen und bestätigen. Gründe für einen nicht konkreten Austausch, wie eine Anzahl von beschädigten Paletten, sind im Palettenschein einzutragen.
  • Die Ware darf nicht über die Palette hinausstehen. Die Max. Palettenhöhe von 1,80 m darf nicht überschritten werden. Das maximal zulässige Gesamtgewicht, mit Ausnahme Salz im Big-Bag, beträgt 700kg. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit dem Einkauf möglich.

Hinweis: Beschädigte Europaletten werden nicht getauscht. Jede beschädigte Europalette, Anlieferung mit Einwegpalette oder überschrittenes zugelassenes Gewicht/Höhe wird mit einer Umladegebühr von 20,- € pro Palette berechnet.

4.3. Palettenbepackung
Jede Palette muss mit Artikel-, Chargen- und MHD gekennzeichnet angeliefert werden, mit Ausnahme von Klein-/Restmengen. Diese können zu einer Mischpalette zusammengefasst werden. Einzelne Artikel müssen aber getrennt und sichtbar gekennzeichnet und verpackt sein. Solche Paletten sind als „Mischpalette“ zu kennzeichnen, inklusive einer Packliste in 2-facher Ausführung.
Einzelne Lagen sind im Bund versetzt zu packen. Auf jeder Lage muß die gleiche Anzahl von Artikeln liegen. Mischkartons ohne jegliche Kennzeichnung , z. B. durch Etiketten, sind nicht erlaubt.

Hinweis: Für fehlende oder falsche Karton/Sackauszeichnung wird Ihnen eine Gebühr von 0,50 € pro Kolli berechnet.

4.4 Kontrolle im Wareneingang

Unsere Warenannahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Es wird lediglich die Anzahl der angelieferten Verpackungseinheiten (Palette, Karton, Sack) kontrolliert. Offensichtliche Mängel sind im Frachtbrief einzutragen.
Die Reklamation bei versteckten Mängeln behalten wir uns ausdrücklich auch nachträglich vor.
Bei Über- bzw. Unterlieferungen behalten wir uns evtl. Maßnahmen vor und informieren Sie zeitnah.
Das Fahrzeug wird auf Sauberkeit geprüft. (geruchsfrei, besenrein, frei von Fremdbestandteilen).
Angelieferte Gebinde/Paletten müssen frei von Staub, Schmutz, Fremdbestandteilen, Schädlingen und Feuchtigkeit sein.
Der Lieferant hat die Einhaltung interner/spezifischen Eigenschaften der Ladung zu beachten.
Diese Kontrolle erfolgt durch unsere Mitarbeiter der Warenannahme und der Qualitätssicherung.
Die Beurteilung der Produktqualität der einzelnen Rohwaren ist in spezifischen Arbeitsanweisungen im Rahmen der Qualitätsprüfung geregelt.
Weist die angelieferte Ware Mängel auf, wird die Annahme verweigert und an den Lieferanten auf dessen Kosten retourniert.
Sonderrohstoffe sind durch zusätzliche Etiketten mindestens an beiden Stirnseiten wie folgt zu kennzeichnen:
Allergene – Orange
Bio – Blau
Naturland – Grün.

  1. BEGLEITDOKUMENTATION

5.1. CMR/Frachtbrief

Für jede Anlieferung ist ein Frachtbrief mit folgenden Angaben vorzulegen:

  • Lieferantenname
  • Speditionsname
  • Anlieferadresse
  • Lieferschein-Nr.
  • Palettenanzahl und Gesamtgewicht

5.2. Lieferschein

Für jede Anlieferung ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben vorzulegen:

  • Lieferantenadresse und LS-Nr.
  • Inutec Bestell-Nr.
  • Inutec Artikel-Nr.
  • gesamte Produktmenge
  • Verpackungseinheit- und Palettenmenge
  • Kolli- und Palettenanzahl pro Produkt
  • Paletten Gesamtmenge
  • Charge

Siehe Beilage 2.

Hinweis: Für fehlende oder nicht vollständige Begleitdokumente werden 50,- € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die Richtlinien sind Teil unserer AGB, die bei Anlieferung von Ware automatisch in Kraft treten und akzeptiert werden.